Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.09.2014-
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.573,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob der Beklagte als Träger der Insolvenzsicherung für Versorgungsansprüche die Klägerin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber einzustehen hat.
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