Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für die Monate April bis Juli 2000 aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Von einer erneuten Darstellung des Sachverhalts wird gem. § 69 Abs. 2 abgesehen. Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 26.03.2002 abgewiesen. Wegen seiner Begründung wird auf Blatt 61 ff. d. A. Bezug genommen.
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