Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 6. Juli 2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 4.992,74 (in Worten: Viertausendneunhundertzweiundneunzig und 74/100 Euro) zu zahlen.
Die Klage wird - soweit der Kläger die Zahlung von weiteren Euro 6.723,40 (in Worten: Sechstausendsiebenhundertdreiundzwanzig und 40/100 Euro) verlangt hat - abgewiesen.
Die Kostenentscheidung I. Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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