Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit auf 160 Stunden pro Monat ab dem 01.03.2009 anzunehmen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 706.25 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.08.2009 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 192,10 € brutto und 33,90 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2009 zu zahlen.
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