LAG Köln - Urteil vom 22.11.2011
11 Sa 1406/10
Normen:
§ 9 TzBfG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 4243/09

Umfang der Arbeitszeit; Aufstockung auf eine Vollzeitbeschäftigung

LAG Köln, Urteil vom 22.11.2011 - Aktenzeichen 11 Sa 1406/10

DRsp Nr. 2012/17882

Umfang der Arbeitszeit; Aufstockung auf eine Vollzeitbeschäftigung

Einzelfall Aufstockungsverlangen Fluggastkontrolleur

2. Ein Aufstockungsverlangen kann nur mit hinreichenden arbeitsplatzbezogenen Gründen abgelehnt werden. 3. Hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Aufstockung der Arbeitszeit ist die tarifliche Regelung der Mindestarbeitszeit des § 2 Nr. 1 MTV NRW maßgebend.

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2010 - 12 Ca 4243/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit auf 160 Stunden pro Monat ab dem 01.03.2009 anzunehmen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 706.25 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.08.2009 zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 192,10 € brutto und 33,90 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2009 zu zahlen.

4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20.