1. Die Revisionsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2010 -
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Revisionsbeschwerdeverfahrens wird auf 11.710,52 Euro festgesetzt.
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