LAG Nürnberg, vom 08.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 252/10
ArbG Nürnberg, vom 04.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 8208/09
Umdeutung einer zu kurzfristigen Kündigung
BAG, Urteil vom 15.05.2013 - Aktenzeichen 5 AZR 130/12
DRsp Nr. 2013/19323
Umdeutung einer zu kurzfristigen Kündigung
Orientierungssätze:1. Eine Kündigung zu einem bestimmten Datum ist ein anderes Rechtsgeschäft als eine Kündigung zu einem anderen Datum.2. Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur dann in eine Kündigung zum richtigen Kündigungstermin umgedeutet werden, wenn sie nicht gemäß § 7KSchG als rechtswirksam gilt.3. Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist zu einem bestimmten Datum erklärte ordentliche Kündigung, die den Zusatz "fristgemäß zum" enthält, kann als Kündigung zum richtigen Kündigungstermin ausgelegt werden, wenn es dem Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erkennbar wesentlich um die Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist ging und sich das in die Kündigungserklärung aufgenommene Datum lediglich als das Ergebnis einer fehlerhaften Berechnung der zutreffenden Kündigungsfrist erweist.
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