ArbG Kaiserslautern, vom 18.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 441/08
Ünbegründeter Anspruch auf Prozessbeschäftigung bei nicht offensichtlich unbegründeter Folgekündigung und Auflösungsentscheidung nach Feststellung unwirksamer Kündigung; unwirksame außerordentliche Kündigung bei Strafanzeige der Arbeitnehmerin gegen Arbeitgeberin wegen übler Nachrede im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 691/08
DRsp Nr. 2009/11365
Ünbegründeter Anspruch auf Prozessbeschäftigung bei nicht offensichtlich unbegründeter Folgekündigung und Auflösungsentscheidung nach Feststellung unwirksamer Kündigung; unwirksame außerordentliche Kündigung bei Strafanzeige der Arbeitnehmerin gegen Arbeitgeberin wegen übler Nachrede im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens
1. Ob Folgekündigungen zur Beendigung des Weiterbeschäftigungsanspruchs führen, hängt davon ab, ob sie zu einer Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen, die derjenigen entspricht, die vor Verkündung des Urteils bestanden hat, das die Unwirksamkeit der ersten Kündigung festgestellt hat; dementsprechend beendet eine weitere offensichtlich unwirksame Kündigung den Weiterbeschäftigungsanspruch schon deshalb nicht, weil sie eine Ungewissheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht begründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.