1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2020 -
2. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2020 -
3. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung der Vorinstanz.
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