Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2020 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit tariflicher Übergangs- und Altersversorgungsregelungen auf ihr Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin, die seit dem 1. Februar 2017 Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di (ver.di) ist, ist bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen, seit dem 4. März 1990 als Flugbegleiterin beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag vom 2. März 1990 heißt es ua.:
"4. Die Rechte und Pflichten des Mitarbeiters ergeben sich aus den jeweils gültigen Tarifverträgen für das Bordpersonal, den Betriebsvereinbarungen und Dienstvorschriften der DLH."
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