Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2020 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit tariflicher Übergangs- und Altersversorgungsregelungen auf ihr Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin, die seit dem 1. April 2017 Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di (ver.di) ist, war bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen, vom 1. April 1996 bis zum 31. Mai 2018 als Flugbegleiterin beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag vom 6. Oktober 1995 heißt es ua.:
"2. Rechte und Pflichten
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