Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2020 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit tariflicher Übergangs- und Altersversorgungsregelungen auf ihr Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin, die im gesamten Jahr 2013 Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di (ver.di) war sowie seit dem 1. Juni 2016 wieder ist, war bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen, vom 17. Mai 1983 bis zum 30. April 2018 als Flugbegleiterin beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag vom 11. Mai 1983 heißt es ua.:
"4. Die Rechte und Pflichten des Mitarbeiters ergeben sich aus den jeweils gültigen Tarifverträgen für das Bordpersonal, den Betriebsvereinbarungen und Dienstvorschriften der DLH."
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