1. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. April 2017 - 14 Sa 1991/16 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. Oktober 2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Differenzvergütung und Weihnachtsgeld.
Die Beklagte ist ein Einzelhandelsunternehmen mit Sitz in Hamburg. In deren Berliner Vertriebsfiliale ist die Klägerin als Verkäuferin beschäftigt. Der unter dem 14. Dezember 2014 von den Parteien schriftlich verfasste Arbeitsvertrag lautet in seiner mit "Schlussbestimmung" überschriebenen § 21 Nr. 4:
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