LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.02.2021
15 Sa 1443/20
Normen:
ZPO § 91;
Vorinstanzen:
ArbG Neuruppin, vom 17.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 369/19

Übertragung der Versichertenstellung auf ausgeschiedenen Arbeitnehmer ungeachtet § 1b Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BetrVGMöglichkeit der Rechteübertragung kein begründeter Rechtsanspruch

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2021 - Aktenzeichen 15 Sa 1443/20

DRsp Nr. 2021/4536

Übertragung der Versichertenstellung auf ausgeschiedenen Arbeitnehmer ungeachtet § 1b Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BetrVG Möglichkeit der Rechteübertragung kein begründeter Rechtsanspruch

§ 1b Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BetrVG ist keine Anspruchsgrundlage für die Übertragung der Rechtstellung des Versicherungsnehmers an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 17.09.2020 - 1 Ca 369/19 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Kern darüber, ob eine Rentenversicherung, die die Rechtsvorgängerin der Beklagten zugunsten des Klägers bei der A Pensionskasse AG abgeschlossen hatte (Anlage K 13, Bl. 121ff d.A.), auf den Kläger zu übertragen ist. Die Besparung dieses Versicherungsvertrages erfolgte durch Entgeltumwandlung.

Hinsichtlich des weiteren unstreitigen Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien in der 1. Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen (§ 69 Abs. 2 ArbGG).

Der Kläger hat zuletzt beantragt,