Die Parteien streiten um den Widerruf einer übertariflichen Zulage.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Sie befasst sich mit Antriebstechnik und betreibt u.a. Betriebe in E. und A. In E. stellt sie Getriebe, Kupplungen und Bremsen sowie Kleinmotoren her und unterhält einen Kundendienst. Am Standort A. ist der Bereich Elektronik angesiedelt. Im April 1998 waren am Standort E. etwa 740 Arbeitnehmer beschäftigt. Sowohl in E. wie auch in A. bestehen Betriebsräte.
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