ArbG Passau, vom 19.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 444/10
Überstundenvergütung bei unwirksamer Pauschalierungsklausel; Arbeitszeitnachweise als deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Arbeitgeberin
LAG München, Urteil vom 30.06.2011 - Aktenzeichen 4 Sa 116/11
DRsp Nr. 2011/17800
Überstundenvergütung bei unwirksamer Pauschalierungsklausel; Arbeitszeitnachweise als deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Arbeitgeberin
Auslegung und Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Überstundenpauschalierungsklausel (im Anschluss an BAG, U. v. 01.09.2010, 5 AZR 517/09, AP Nr. 47 zu § 307BGB).Durch den Ausweis fortgeschriebener positiver Zeitsaldi in Arbeitszeitnachweisen, die zuletzt auch monatlich vom Geschäftsführer der Arbeitgeberin unterzeichnet waren, wird der Zeitsaldo hierdurch streitlos gestellt und braucht nicht nochmals im Sinne einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist geltend gemacht werden (im Anschluss an BAG, U. v. 28.07.2010, 5 AZR 521/09, NZA 2010, S. 1241 f).
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