LAG München - Urteil vom 16.01.1996
6 Sa 150/95
Normen:
BGB §§ 305 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 13.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 14956/94

Überstundenausgleich: Arbeitsunfähigkeit - bezahlte Freistellung

LAG München, Urteil vom 16.01.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 150/95

DRsp Nr. 2002/15083

Überstundenausgleich: Arbeitsunfähigkeit - bezahlte Freistellung

Ein Überstundenausgleich durch bezahlte Freistellung ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung festgelegt worden sind (im Anschluß an BAGE 49, 273).

Normenkette:

BGB §§ 305 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG München, vom 13.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 14956/94