LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.04.2016
5 Sa 79/16
Normen:
BGB § 611a Abs. 2; BGB § 612 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 10.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 191/15

Überstunden eines TierpflegersUnbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Anordnung einer über Jahre abgeleisteten Mehrarbeit und zu den Voraussetzungen eines Schuldbestätigungsvertrags

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.04.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 79/16

DRsp Nr. 2018/11241

Überstunden eines Tierpflegers Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Anordnung einer über Jahre abgeleisteten Mehrarbeit und zu den Voraussetzungen eines Schuldbestätigungsvertrags

1. Die pauschale und stereotyp wiederholte Behauptung, eine für den Arbeitgeber handelnde Person habe Mehrarbeit über einen Zeitraum von mehreren Jahren angeordnet, genügt nicht der Darlegungslast des Arbeitnehmers. 2. Ein bestätigender Schuldanerkenntnisvertrag (deklaratorisches Schuldanerkenntnis) setzt einen Streit oder Ungewissheit über Ansprüche voraus.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 10.11.2015 - 5 Ca 191/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 2; BGB § 612 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütung für Mehrarbeit.