LAG Köln, Urteil vom 22.08.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 36/97
DRsp Nr. 2000/2099
Überstunden, Darlegungslast
»1. Auch eine nur konkludente Anordnung später abgeleisteter Überstunden kann die Pflicht zu ihrer Vergütung begründen. 2. Soll eine solche konkludente Anordnung in der Übertragung einer Arbeitsmenge gefunden werden, so setzt dies die damit verbundene Weisung des Arbeitgebers voraus, den Arbeitsauftrag innerhalb einer bestimmten Zeit ohne Rücksicht auf die regelmäßige Arbeitszeit auszuführen; auch diese Weisung kann sich konkludent aus den Umständen ergeben (wie BAG v. 04.05.94 - 4 AZR 445/93).
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