LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.11.2013
10 Sa 596/13
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; TzBfG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 7173/12

Überschreiten der Befristungshöchstdauer nach schriftlicher Erklärung eines Hochschullehrers zum Promotionsbeginn

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 596/13

DRsp Nr. 2016/9352

Überschreiten der Befristungshöchstdauer nach schriftlicher Erklärung eines Hochschullehrers zum Promotionsbeginn

Die Bestimmung der Promotionszeit erfolgt seit Inkrafttreten des WissZeitVG nicht mehr allein nach formellen Kriterien. Für die Bestimmung des Beginns der Promotionszeit genügt die schriftliche Erklärung eines Hochschullehrers.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. März 2013 - 27 Ca 7173/12 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 20.800,-- EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; TzBfG § 16;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zum 30. April 2012, hilfsweise zum 31. August 2012.