I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. März 2013 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 20.800,-- EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages nach dem
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