Auf die Beschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.01.2018-
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch über den Vorsitzenden und die Erweiterung des Regelungsgegenstandes der von dem Arbeitsgericht eingesetzten Einigungsstelle.
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