OLG Düsseldorf, vom 19.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 24U 57/02
Übernahme eines Sozialplans bei Betriebsübernahme
BGH, Beschluß vom 31.07.2003 - Aktenzeichen III ZR 428/02
DRsp Nr. 2003/10793
Übernahme eines Sozialplans bei Betriebsübernahme
Eine kollektivrechtliche Übernahme eines vereinbarten Sozialplans käme nur als Neuabschluß einer Betriebsvereinbarung in Betracht. Für deren Wirksamkeit wäre die Einhaltung der Schriftform erforderlich (§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).