Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Februar 2012 - 1 Sa 24/11 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen ist.
Der Kläger war seit 1987 bei der S AG beschäftigt. Er arbeitete zuletzt als Aufbau- und Wartungstechniker in der Betriebs- und Objektschutzabteilung. Die S AG firmierte später unter der Firma A S AG und danach unter A AG (im Folgenden: A).
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|