Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.02.2012 -
abgeändert:
1Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, das Betriebsratsmitglied D V von der Inanspruchnahme durch die Firma W , I f B , aus deren Rechnung vom 10.12.2010 - RG-Nr.: 1052913 - in Höhe von 314,16 € freizustellen.
2Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten, die anlässlich der Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds in der Zeit vom 07. bis zum 10.12.2010 in Höhe von 314,16 € angefallen sind.
Der Betriebsrat hat beantragt,
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