LAG Köln - Urteil vom 21.05.2013
11 Sa 984/12
Normen:
TVöD EG 8 und 9; TVöD § 15; BAT VG VII;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 02.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1032/12

Überleitungsschutz TVöDEingruppierung bei TätigkeitswechselEnde der Besitzstandsregelung

LAG Köln, Urteil vom 21.05.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 984/12

DRsp Nr. 2013/24049

Überleitungsschutz TVöD Eingruppierung bei TätigkeitswechselEnde der Besitzstandsregelung

In den TVöD übergeleitete Arbeitnehmer fallen für die weitere Dauer ihres ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zum Bund unter den Geltungsbereich des TVÜ-Bund.

Tenor

1

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 02.08.2012 - 3 Ca 1032/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD EG 8 und 9; TVöD § 15; BAT VG VII;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung.

Die Klägerin ist seit April 2002 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des TVöD Anwendung. Die Beschäftigung der Klägerin erfolgte zunächst mehrfach befristet, seit dem 01.01.2010 ist sie auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 02.09.2009 auf unbestimmte Zeit angestellt.

1. 2.