LAG Chemnitz - Urteil vom 15.05.2020
2 Sa 336/19
Normen:
TVG § 3 Abs. 1; TVöD/BT-V-VKA § 55 Nr. 4 Abs. 5; TBZ-TV § 2 Abs. 1b;
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, vom 15.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1941/18

Überleitungsprotokoll als WissenserklärungRegelmäßiger Einsatz im Theatervorstellungsbetrieb

LAG Chemnitz, Urteil vom 15.05.2020 - Aktenzeichen 2 Sa 336/19

DRsp Nr. 2021/16430

Überleitungsprotokoll als Wissenserklärung Regelmäßiger Einsatz im Theatervorstellungsbetrieb

1. Erwähnt ein "Überleitungsprotokoll" eine Theaterbetriebszulage in einer bestimmten Höhe, handelt es sich bei Betriebsinhaberwechsel nur um eine Zusammenstellung der als geltend angenommenen Vergütung in Form einer bloßen Wissenserklärung, nicht aber um eine vertragliche Zusage. 2. Ein regelmäßiger Einsatz am Theater im Sinne der Tarifvorschriften liegt vor, wenn der Beschäftigte gleichmäßig, geplant und verhältnisgleich, d.h. gleichmäßig proportioniert über alle Monate des Jahres hinweg eingesetzt wird. Trägt er vor, monatlich jeweils lediglich wenige Tage (drei bis sieben Tage pro Monat) eingesetzt worden zu sein, erfüllt dies nicht den tariflichen Tatbestand eines regelmäßigen Einsatzes.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 15.05.2019 - 6 Ca 1941/18 -

a b g e ä n d e r t :

Die Klage wird (insgesamt) abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Revision ist nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1; TVöD/BT-V-VKA § 55 Nr. 4 Abs. 5; TBZ-TV § 2 Abs. 1b;

Tatbestand: