Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 05.02.2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung sowie über die Höhe von Entgeltansprüchen der Klägerin.
Die am 10.12.1955 geborene Klägerin war von November 1989 bis zum 31.12.2010 als Assistenzärztin im Fachbereich Anästhesie bei der Beklagten beschäftigt. Im zuletzt zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrag vom 23.09.1993 heißt es:
" . . .
§ 2
Inhalt des Dienstvertrages sind
a) die Bestimmungen des Bundes - Angestelltentarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Ev. Kirche von Westfalen jeweils geltenden Fassung (
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