ArbG Bonn, vom 07.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BVGa 24/99
Übergangsweise Funktion eines ehemaligen Personalrats als Betriebsrat bei Privatisierung
LAG Köln, Urteil vom 11.02.2000 - Aktenzeichen 4 TaBV 2/00
DRsp Nr. 2000/8342
Übergangsweise Funktion eines ehemaligen Personalrats als Betriebsrat bei Privatisierung
»1. Tarifvertraglich kann im Falle einer Privatisierung (hier: kommunaler Stadtwerke) dem ehemaligen Personalrat nicht das Recht eingeräumt werden, nach der Privatisierung für eine Übergangszeit als Betriebsrat zu fungieren. Dem steht § 3BetrVG entgegen. Auch aus Art. 5 der EG-Richtlinie 1998/50/EG lässt sich jedenfalls derzeit keine entsprechende Befugnis ableiten.2. § 321UmwG kann auf den Fall der Privatisierung öffentlicher Unternehmen nicht analog angewendet werden.«