Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 26. August 2019 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 1966 geborene Kläger begehrt höheres Übergangsgeld für die Dauer der ihm von der Beklagten mit Bescheid vom 22. Januar 2018 bewilligten Teilnahme an einem Reha-Vorbereitungslehrgang vom 14. März bis 12. Juni 2018 sowie an einer sich über 24 Monate erstreckenden Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt mit Beginn im Juni 2018.
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