1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 30.04.2014 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 09.09.2013 nicht zum 23.09.2013, sondern erst mit Ablauf des 26.09.2013 beendet wurde.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu 92,11 v. H. und die Beklagte zu 7,89 v. H. zutragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Zugang der Kündigung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|