LAG Hamm - Urteil vom 08.10.2009
8 Sa 1037/09
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 3 Ca 1721/08 - 9.7.2009,

Treuwidrige Geltendmachung einer Weihnachtgratifikation durch Prokuristen bei Anspruchsverzicht der leitenden Mitarbeiter

LAG Hamm, Urteil vom 08.10.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 1037/09

DRsp Nr. 2010/8102

Treuwidrige Geltendmachung einer Weihnachtgratifikation durch Prokuristen bei Anspruchsverzicht der leitenden Mitarbeiter

Vereinbart der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens mit den leitenden Mitarbeitern einen Verzicht auf die vertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation, so verstößt der als Prokurist tätige Arbeitnehmer gegen Treu und Glauben, wenn er durch sein Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber den Eindruck erweckt, ebenfalls auf die ihm zustehende Gratifikation verzichtet zu haben, obgleich mit ihm eine entsprechende Vereinbarung nicht getroffen worden ist.

Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 09.07.2009 - 3 Ca 1721/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: