Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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