LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.05.2019
12 Sa 1391/18 SK
Normen:
VTV-Bau § 18;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 02.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 8/09

Transport von Gussasphalt als bauliche Leistung und Tätigkeit i.S.d. Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2019 - Aktenzeichen 12 Sa 1391/18 SK

DRsp Nr. 2020/1551

Transport von Gussasphalt als bauliche Leistung und Tätigkeit i.S.d. Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Der Transport von Gussasphalt mittels sog. Gussasphaltkocher erfolgt vom Herstellungsbetrieb zu den Baustellen von Kunden oder Straßenbauunternehmen. Der Gussasphalt muss dabei durch einen unter dem Transportgefäß befindlichen Brenner permanent in der richtigen Temperatur gehalten und durch ein Rührwerk flüssig gehalten werden. Für diese Tätigkeit werden Transportfahrzeuge als Baumaschinen und entsprechendes Bedienpersonal eingesetzt. Dieser Transport von Gussasphalt (Einsatz von Baumaschinen und Baumaterial) erfüllt die Voraussetzungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe gem. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 02. August 2018 – 5/11 Ca 8/09 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV-Bau § 18;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen an die Sozialkassen des Baugewerbes.