1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers/Beschwerdeführers/Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 08.04.2014 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Rechtsbeschwerde für den Kläger wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sind die Kosten für die Übersetzung der Unterlagen des Klägers zum Nachweis seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
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