LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.01.1996
11 Ta 506/95
Normen:
BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Fulda - 2 Ga 8/95 - 17.11.95,

Tilgung von Verbindlichkeiten: Verwirkung des Anspruchs auf weitere Tilgungsraten

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.01.1996 - Aktenzeichen 11 Ta 506/95

DRsp Nr. 2001/15151

Tilgung von Verbindlichkeiten: Verwirkung des Anspruchs auf weitere Tilgungsraten

Leistet der Schuldner eines "Monte Carlo"-Vergleichs die zu zahlenden fünf Monatsraten jeweils mit ca. einer Woche Verzug ohne dass der Gläubiger dies rügt, dann kann sein mehr als neunmonatiges Zuwarten nach Zustellung der letzten vereinbarten Rate bei Vorliegen des Zeit-, des Umstands- und des Zumutbarkeitsmomentes (BAG DRsp-ROM Nr. 2001/265) zur Verwirkung des Anspruchs auf die zusätzliche Zahlung führen, die in dem Vergleich für den Fall der unpünktlichen Ratenzahlung vereinbart wurde.

Normenkette:

BGB § 242 ;
Vorinstanz: ArbG Fulda - 2 Ga 8/95 - 17.11.95,