Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 28.10.2010, Az.:
Der von den Parteien geführten Rechtsstreit über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses ist nach Durchführung einer Güteverhandlung und außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen durch feststellenden Beschluss des Gerichts wie folgt vergleichsweise beigelegt worden:
1. Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund ordentlicher betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung vom 26.03.2010 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist mit Ablauf des 31.05.2010 enden wird.
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