wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 27.02.2009 - 3 Ca 2009/08 - abgeändert. Die aus der Landeshauptkasse Standort G. zu zahlende Vergütung wird auf 562,27 € festgesetzt.
Mit Schriftsatz vom 15.12.2008, welcher am gleichen Tag bei Gericht einging, machte der Kläger Vergütung für die Monate September und Oktober in Höhe von 2.426,66 € brutto geltend.
Mit Schriftsatz vom 30.12.2008, welcher am gleichen Tag bei Gericht einging, bezifferte der Kläger die in den Monaten September und Oktober 2008 tatsächlich geleisteten Stunden und erweiterte die Klage gleichzeitig um den Lohnanspruch für den Monat November 2008 in Höhe von insgesamt 4.501,00 €.
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