Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30. August 2011 -
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 4. November 2009 -
Die Aufhebungsanträge in Bezug auf die Einstellung der Arbeitnehmer B und H werden abgewiesen.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
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