Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.11.2016 -
Die Wideranträge des Betriebsrates werden zurückgewiesen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG.
Die Beteiligten zu 1.) und 2.) unterhalten in A -B eine stationäre und ambulante Einrichtung der medizinischen Rehabilitation als gemeinsamen Betrieb im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Weitere Betriebe unterhalten die Beteiligten zu 1.) und 2.) jeweils nicht.
1. 2. 3. 4. a. b. c. 5. 6. a. b. c. 7.
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