I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden kann oder ob dies ausgeschlossen ist, weil der am Verfahren beteiligte Arbeitgeber ein Tendenzunternehmen ist.
Der Arbeitgeber betreibt drei Betriebe, nämlich die Fachklinik H , das S.. G....... -Krankenhaus und das Kurmittelhaus. Antragsteller ist der im Unternehmen gebildete Gesamtbetriebsrat, der aus fünf Mitgliedern besteht, von denen je zwei aus der Fachklinik und dem S.. G....... -Krankenhaus kommen und ein Mitglied aus dem Kurmittelhaus. In der Fachklinik sind 66 Vollzeitbeschäftigte und 41 Teilzeitbeschäftigte tätig, im S.. G....... -Krankenhaus 149,82 Vollzeitbeschäftigte und 67 Teilzeitbeschäftigte und im Kurmittelhaus 18 Arbeitnehmer.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|