Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. August 2012 -
Die Beklage hat die Kosten der Revision einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis mit der Pflicht zur Beschäftigung des Klägers ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen ist.
Der Kläger war seit 1998 bei der S AG beschäftigt. Er arbeitete zuletzt als Mitarbeiter im Werkssicherheitsdienst (Leitstelle). Die S AG firmierte später unter der Firma A S AG und danach unter A AG (im Folgenden: A).
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