Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Mai 2012 -
Die Beklage hat die Kosten der Revision einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis und die daraus resultierende Pflicht zur Beschäftigung des Klägers ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen sind.
Der Kläger war seit 1980 bei der S AG beschäftigt. Er war zuletzt Gruppenleiter der Wachabteilung, die zu der Betriebs- und Objektschutzabteilung gehört. Die S AG firmierte später unter der Firma A S AG und danach unter A AG (im Folgenden: A).
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