Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Januar 2012 -
Die Beklage hat die Kosten der Revision einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis mit der Pflicht zur Beschäftigung des Klägers ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen ist.
Der Kläger war seit 1989 bei der S AG beschäftigt. Er war zuletzt Mitarbeiter im Security Operating Center (SOC). Die S AG firmierte später unter der Firma A S AG und danach unter A AG (im Folgenden: A).
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|