Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Januar 2012 - 17 Sa 61/11 - wird zurückgewiesen.
Die Beklage hat die Kosten der Revision einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis sowie die Pflicht, den Kläger zu beschäftigen, ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen sind.
Der Kläger war seit 1974 bei der S AG beschäftigt. Zuletzt war er Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes in der Betriebs- und Objektschutzabteilung. Die S AG firmierte später unter der Firma A S AG und danach unter A AG (im Folgenden: A).
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|