1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Dezember 2015 -
2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 23. März 2015 -
A. Die Beteiligten streiten über Unterlassungsansprüche des Betriebsrats.
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