LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.01.2016
26 Sa 1664/15
Normen:
BauGewSoziKassenVerTV § 1 Abs. 2 Abschn. 5 Nr. 13;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 64 Ca 60102/15

Teilnahme eines Unternehmens mit dem Gegenstand des Erstellens und Aufstellens von Fertiggaragen am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2016 - Aktenzeichen 26 Sa 1664/15

DRsp Nr. 2016/5818

Teilnahme eines Unternehmens mit dem Gegenstand des Erstellens und Aufstellens von Fertiggaragen am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

1. Ist Betriebszweck das Erstellen und Aufstellen von Fertiggaragen, steht es der Sozialkassenpflichtigkeit nicht entgegen, wenn Aufstellen sowie Anpassen vor Ort durch Drittfirmen im Auftrag und nach konkreten Weisungen des Herstellers erfolgen. 2. Es kommt nicht darauf an, ob die geschuldete Werkleistung vollständig durch eigene Mitarbeiter oder zum geringen Teil auch durch ein anderes Unternehmen erbracht wird. 3. Mit der Garage als Fertigbauteil wird die konventionelle Arbeitsweise bei der Herstellung einer Garage ersetzt (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 25). Die Beklagte stellt diese Bauteile stationär her.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.06.2015 - 64 Ca 60102/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 14.265,72 EUR (vierzehntausendzweihundertfünfundsechzig, 72/100) zu zahlen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 4/5 und der Kläger 1/5 zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGewSoziKassenVerTV § 1 Abs. 2 Abschn. 5 Nr. 13;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für die Monate Dezember 2009 bis November 2010.