Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. Juli 2016 -
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes.
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