Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 1. Februar 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.997,00 EUR (in Worten: Sechstausendneunhundertsiebenundneunzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Beitragsansprüche zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.
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