Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 16. Februar 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.261,00 EUR (in Worten: Neunzehntausendzweihunderteinundsechzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren der deutschen Bauwirtschaft.
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