LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.04.2018
20 Sa 957/16
Normen:
VTV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 62 Ca 60686/15

Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 20 Sa 957/16

DRsp Nr. 2018/18469

Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

Die Herstellung von Balkonen, Treppengeländern und Treppenanlagen aus Metall in der Werkstatt eines Betriebes ist keine sonstige gewerbliche bauliche Leistung i.S. des VTV für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Mai 2016 - 62 Ca 60686/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

VTV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen als Mindestbeiträge für den Zeitraum von Dezember 2010 bis Juni 2014 in Höhe von zuletzt 83.530,00 Euro.