I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Mai 2016 -
II. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen als Mindestbeiträge für den Zeitraum von Dezember 2010 bis Juni 2014 in Höhe von zuletzt 83.530,00 Euro.
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