LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.02.2015
10 Sa 1038/14
Normen:
VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 17.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1310/13

Teilnahme eines Abbruchunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.02.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 1038/14

DRsp Nr. 2016/13654

Teilnahme eines Abbruchunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten anzusehen sein, wenn sie im Anschluss an eigene Abbrucharbeiten erbracht werden. Es ist für die Annahme einer Zusammenhangstätigkeit nicht erforderlich, dass auf diese Vor-, Nach- oder Nebenarbeit mehr Arbeitszeit entfällt als auf die eigentliche Haupttätigkeit (hier Abbrucharbeiten). Parallelentscheidung zu LAG Hessen - 27.02.2014 - AZ: 10 Sa 1037/14

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 17. April 2014 - 9 Ca 1310/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zu den Sozialkassen des Baugewerbes.

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